B Plan Mellendorf Wedemark Venichtung historischer BausubstanzVisualisierung B Plan Auf dem Kreuze

Kein mehrgeschossiger Massenwohnungsbau und kein Verkehrschaos im Viertel „Altes Dorf“Keine 2,5-Geschossigkeit, keine Erhöhung der GRZ.

Die Gemeinde Wedemark will im Viertel „Altes Dorf“ erneut die aktuell geltende 1,5-Geschossig­keit per Bebauungsplan (B-Plan) auf eine 2,5-Geschossigkeit erweitern. In diesem Fall könnte überall im Quartier mehrgeschossiger Massenwohnungsbau entstehen – Verkehrschaos inklusive.

Diese Planungen überfordern dieses Viertel - und die Menschen, die hier wohnen!
Keine Politik gegen die Bürgerschaft!

Höhere Häuser bedeuten ein gesichtsloses Schlafrevier mit vielen Menschen, vielen Autos und noch mehr Verkehrsproblemen – bis hin zum Steckenbleiben von Rettungsfahrzeugen. Dennoch unter­nimmt die Bauverwaltung immer wieder Vorstöße, Zweieinhalb-Geschossigkeit durchzusetzen:

  • Jahreswende 2021/22: B-Plan 11/29 „Allerhop / Pechriede“,
    Ziel des B-Plans: Ersatz des historischen Bauernhofs Kreuzung Allerhop-Pechriede durch 50 Meter lange zweieinhalb-geschossige Massenwohnungsbau für rund 300 Personen mit mehr als 150 Autos sowie von 9 anderen Fahrzeugen (z.B. LKW´s)
  • November 2022: B-Plan Nr. 11/15 "Auf dem Kreuze"
    Ziel des B-Plans:
    Ersatz des Spielplatzes Allerhop durch ein Mehrparteienhaus am See für rund 50 Personen mit voraussichtlich ca. 26 Autos

Neubauten müssen sich an der Umgebungsbebauung orientieren (§ 34 BauGB). Schon ein einziger B-Plan im Quartier reicht deshalb aus, um mehrgeschossigen Mietswohnungsbau, Massenzuzug und Verkehrsprobleme nahezu überall im Viertel zu ermöglichen. Die Infrastruktur im Quartier „Altes Dorf“ ist dafür zu eng!

Als die Straßen im „Alten Dorf“ vor 100 Jahren entstanden, reichten schmale Straßen aus. Heutige Autos sind größer, und es sind mehr. Schleichpfade zur Stauumfahrung führen durch das Viertel. Auf den engen Straßen kommt es beim Umkurven parkender Autos schon heute oft zu Rangierremplern und Fahrerfluchten. Inzwischen traut sich hier kaum noch jemand, an der Straße zu parken. Die Gemeindeverwaltung ignoriert die Folgen ihrer B-Pläne. Das kann so nicht weitergehen!

Legen Sie Einspruch bei der Gemeinde Wedemark ein: bis 11. November 2022

  • Beibehaltung der 1,5-Geschossigkeit und der GRZ ohne Ausweitung der bebaubaren Flächen
  • Erstellung eines Artenschutzgutachtens v.a. in Hinblick auf Fledermäuse und Baumbestand
  • Erhalt und Sanierung des dringend für junge Familien benötigten Spielplatzes Allerhop
  • Erhalt des identitätsbildenden historischen Bauernhofs an der Kreuzung Allerhop-Pechriede
  • Unabhängiges Gutachten zu den Bevölkerungseffekten der B-Plan-Änderungen inkl. der baurechtlichen Ausstrahlung auf das gesamte Quartier in 5-, 10- und 15-Jahresperspektiven
  • Verkehrsgutachten auf Basis des zu erwartenden B-Plan-getriebenen Bevölkerungsanstieges für das Quartier „Altes Dorf“ und für ganz Mellendorf in gleichen Zeitperspektiven

Sollte einer der B-Pläne in Kraft gesetzt werden, so hätte dies rechtlich Auswirkungen für das gesamte Quartier - hier wäre dann überall zweieinhalb-geschossige und großflächige Bebauung möglich. Für unser Quartier würde dies Reihen-Mietswohnungsbau im großen Stil bedeuten - mit einen Massenzuzug von Menschen in unser Quartier - mitsamt ihren Autos!

Das hält das Quartier "Altes Dorf" nicht aus:
Die Infrastruktur mit seinen vor über 100 Jahren angelegten Straßen sind einfach zu eng!

Frist zur Stellungnahme für Bürgerinnen und Bürger bis 11. November 2022:
Schreiben Sie der Gemeinde Wedemark, welche Einwände Sie haben!


Aktuell hat sich die Bebauung im Quartier gemäß Baugesetzbuch an der Umgebungsbebauung zu ortieren.
Derzeit bedeutet dies eine 1,5-geschossige Bebauung bei einer starken Begrenzung der bebaubaren Fläche auf den Grundstücken.

Die Verwaltung der Gemeinde Wedemark versucht nun schon zum 2. Mal, dies durch die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) zu ändern. Ihr Ziel ist es offenbar, im gesamten Quartier eine 2,5-geschossige Bebauung zu ermöglichen und die bebaubaren Flächen mit der Anhebung der Grundflächenzahl auf 3,5 (GRZ = bebaubarer Grundstücks-Anteil) zulasten des zu erhaltenden Grünflächenanteils auszuweiten. Sollte einer dieser B-Pläne Gültigkeit erlangen, so dürfte im gesamten Quartier 2,5-geschossig und großflächig gebaut werden - selbstverständlich auf im Kreuzungsbereich Allerhop-Pechriede mit den anscheinend geplanten Mietskasernen mit einer Baukörperlänge von 50 Metern.

Das wollen wir verhindern, denn: Die Infrastruktur des Quartiers altes Dorf entstand mit seinen schmalen Straßen vor mehr als 100 Jahren.
Solle eine 2,5-geschossige Bebauung möglich werden, so würde dies von Investoren unweigerlich umgesetzt. Dies hätte den Zuzug von hunderten Menschen zur Folge, unter Umständen wären auch viel mehr. Laut Statistischem Bundesamt kommen auf 100 Einwohner durchschnittlich 52 PKW und drei sonstige Fahrzeuge wie etwa LKW´s. Das deutsche Baurecht fordert aber lediglich einen Parkplatz pro Wohnung. Wie sich der Verkehr in Mellendorf bei einer solchen Entwicklung ausgestalten würde und wie viele Autos auf der Straße parken würden lässt sich leicht ausmalen, und dass Rettungsfahrzeuge dann auch einmal stecken bleiben werden ist absehbar.

Wollen Sie das? 
Wenn nicht: Schreiben Sie der Gemeinde Ihre Einwände gegen den B-Plan bis zum 11.11.2022.

Wir wollen im Quartier keine Park- und Verkehrs-Chaos, keine wachsende Anonymität in gesichtsloser Schlaf-Stadt, keinen Verlust von Wohn- und Lebensqualität!


Das will die Wedemärker Kommunalpolitik!

PolitikerDie Wedemärker Kommunalpolitik und die Bauverwaltung der Gemeinde Wedemark möchten durch innerörtliche Verdichtung mehr Wohnraum in Mellendorf und in der ganzen Wedemark schaffen. Hierzu werden immer wieder neue B-Pläne nach dem gleichen Muster geschaffen: Erhöhung der Geschosszahlen und der GRZ. Das Problem daran: Es gibt überhaupt keine Folgenabschätzung für dieses Handeln. Mellendorf und viele andere Dörfer in der Wedemark sind gewachsene Dörfer mit Straßenstrukturen, die von über hundert Jahren entstanden. Diese Verkehrsinfrastruktur hat eine Kapazitätsgrenze - und die ist angesichts des Bevölkerungszuzugs der vergangenen Jahrzehnte längst erreicht. Mehr Menschen passen nicht das Quartier "Altes Dorf" und offenbar auch nicht in die alten Quartiere der anderen Dörfer.

Wir haben nichts gegen Die Schaffung von Wohnraum - aber bitte nur dort, wo es passt, also an den Ortsrändern und entlang der zentralen Verkehrsachsen.

Die Verwaltung hat bereits versucht, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) für Grundstück an der Kreuzung Allerhop / Pechriede aufzustellen. Nun hat die Verwaltung nachgelegt und einen B-Plan-Entwurf vorgelegt, demzufolge der Spielplatz am Allerhop aufgelöst und stattdessen ein Mehrparteinen-Mietshaus gebaut werden soll. Ein attraktives Grundstück am See geht damit der Öffentlichkeit verloren - künftig soll es dann privat genutzt werden.

Damit verfolgt die Wedemärker Kommunalpolitik, geführt von der der SPD und der CDU, das Ziel, Investoren den Bau von mehr und v.a. höheren Gebäuden zu Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen - per B-Plan und durch Erhöhung der Geschosszahlen und der Grundflächenzahl (GRZ).

Das ist die Planung an der Kreuzung Allerhop / Pechriede in Mellendorf/ Wedemark:

  • Abriss der historischen Hofstelle - eine der letzten erhaltenen Hofstellen im Mellendorf!
  • Aktuelle Planung für ca. 1/3 der B-Plan-Fläche (später erweiterbar): mehrgeschossige Reihen-Mehrfamilien-Häusern mit 18 Wohneinheiten bei einer Länge von offenbar 50 Metern, zusätzlich noch 6 Reihenhäuser: dies bedeutet den Zuzug von 70 bis und u.U. sogar 100 Menschen.
  • Später nach B-Plan möglich: Die weitere Bebauung der übrigen 2/3 der B-Plan-Fläche. Damit dürfte der für den Investor ausgesprochen lukrative Bau von Wohnungen für 210 bis 300 Menschen möglich werden. Diese Zahl bezieht sich allerdings nur auf die Menschen, die in den neuen Gebäuden wohnen würden. Hinzu käme dann noch der Besucherverkehr!
  • Bebauung mit Reihen-Mehrfamilien-Häusern mit zwei Vollgeschossen plus ausbaubarer Dachgeschosse
  • Erhöhung des überbaubaren Flächen auf 60% (GRZ 0,35 mit zulässiger Überschreitung bis 0,6)
  • Erlaubnis zur Abholzung des aktuellen Baumbestandes, Erhaltung lediglich einer einzigen Eiche auf dem Areal

Hier finden Sie weiterführende Detail-Informationen der Gemeinde Wedemark:

Das ist die Planung zum Spielplatz Allerhop, von der Verwaltung genannt "Auf dem Kreuze":

  • Auflösung des Spielplatzes, der in den in den vergangenen Jahren ungepflegt blieb und der in der Darstellung der Gemeinde nun mangels Nutzung überflüssig sei.
  • Umwandlung des Spielplatzes in einen Bauplatz.
  • Ermöglichung einer Traufhöhe von 6,7 Metern und einer Firsthöhe 9,5 Metern. Bei einer Geschosshöhe von 3 Metern entspricht dies 2,5-geschossiger Bebauung.
  • Ausweitung der Grundflächenzahl (GRZ) auf 3,5. Bei einer Grundstückgröße von 1.340 qm² entspricht dies einer bebaubaren Fläche von 469 qm².
  • Bei einer durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland von 92 m² (Statist. Bundesamt) ergeben sich rechnerisch pro Geschoss fünf Wohnungen, also zehn für die unteren beiden Geschosse und vier im Dachgeschoss. Bei 14 Wohnungen und einer durchschnittlichen Belegung mit - vorsichtig gerechnet - drei bis vier Personen werden es mindestens 50 Personen sein, die hier einziehen.
  • Auf 100 Einwohner kommen durchschnittlich 52 PKW und drei sonstige Fahrzeuge, z.B. LKW´s (Statist. Bundesamt)- dies wären hier 26 Autos mehr und ein bis zwei anderen Fahrzeuge. Laut Baurecht muss aber nur ein Parkplatz pro Wohnung vorgehalten werden. Die anderen Fahrzeuge und die des Besuchs werden auf der Straße parken. Der B-Plan-Entwurf blendet dieses Problem aus und verweist lediglich darauf, dass das Grundstück über das bestehende Straßennetz ja erschlossen sei.

Was Sie tun können ....

nach oben


Was Sie tun können

BuergerbeteiligungBei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein formales Verfahren einzuhalten, das folgendermaßen abläuft:

1) Das Verfahren beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss. Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz der Gemeinde Wedemark hat diesen am 22.10.2019 gefällt.

2) Im Anschuss ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
An diesen Stelle befindet sich aktuell das Verfahren.

3) Weiter sind andere Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange einzubinden.

4) Im nächsten Schritt erfolgt in einem normalen Verfahren die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Dies ist letzte und entscheidende Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich an der Planung zu beteiligen und sich dazu zu äußern. Die Planung muss mindestens eine Woche vor Beginn ortsüblich (Amtsblatt/Presse) bekannt gemacht werden. Der Bebauungsplan mit der Begründung liegt dann für die Dauer eines Monats in der Gemeinde aus. Während dieser Auslegungsfrist haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Planung einzusehen und Anregungen abzugeben. Die Anregungen müssen jedoch fristgerecht vorgebracht werden um berücksichtigt zu werden. Im Anschluss wägt die Gemeinde die eingegangenen schriftlichen oder mündlich vorgetragenen Anregungen gegeneinander und untereinander ab und bereitet für jeden inhaltlichen Aspekt einen Entscheidungsvorschlag für die politischen Beschlussgremien vor.

Danach erfolgen der eigentliche Beschluss und die Inkraftsetzung durch Veröffentlichung

Achtung: vereinfachten Verfahren: Keine Umweltprüfung

Dies ist das normale Verfahren. Die Gemeinde Wedemark hat jedoch beschlossen, die Planung nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Folgen für Natur und Umwelt nicht geprüft und negative Folgen nicht berücksichtigt werden müssen.

Informieren Sie sich:
Lassen Sie sich die Planung von der Gemeinde Wedemark zuschicken:

Die telefonische Anforderung ist unter Tel. 05130 / 581-395 möglich.

Was Sie tun können ....

nach oben

 


Was bedeutet der B-Plan für die Anwohnerschaft?

Aushebelung des aktuell bestehenden Baurechts im Quartier

FolgenAktuelle haben sich Bauvorhaben im Quartier an der umliegenden Bebauung zu orientieren (§ 34 BauGB): Möglich ist damit eine Bebauung mit 1 Vollgeschoss und ausbaubarem Dachgeschoss.

Der neue Bebauungsplan ändert die rechtliche Situation für die gesamte Nachbarschaft. Mit der Einführung des Bebauungsplanes ist dann auch auf den übrigen Grundstücken im Quartier eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss möglich - also auf Ihrem Nachbargrundstück - und das laut Gesetz lediglich 3 Meter von Ihrer Grundstückgrenze entfernt!

möglicher Ausstrahlungsbereich der vorgelegten B-Pläne Mellendorf

Möchten Sie ein 2,5-geschossiges Gebäude fast direkt auf ihrer Grundstücksgrenze?
Das bedeutet dieser B-Plan!

Dies gilt voraussichtlich für Grundstücke an den Straßen

  • Allerhop
  • Pechriede
  • Ortsriede
  • Am Simonsberg
  • Gartenstraße
  • Geranienweg
  • Tulpenweg
  • Irisweg
  • Tulpenweg
  • Nordstraße
  • Am Meierhof
  • Rebenweg
  • Parkstraße
  • und darüber hinaus, denn:
    Die Gemeindeverwaltung interpretiert die Anwendung des § 34 BauGB u.U. auch sehr weitgehend. Dies könnte dann auch in weiteren Straßen des Quartiers die gleiche Geschosshöhe erlauben.

Außerdem versucht die Gemeinde Wedemark seit geraumer Zeit, diese Politik in die Fläche zu bringen - die Beispiele hierzu finden sich auf der Website der Gemeinde Wedemark.

Was Sie tun können ....

nach oben

 


Mehr Anonymität - Verlust emotionaler Sicherheit

UnsicherheitDer geplante Bau der Reihen-Mietswohnungen bedeutet den Zuzug von voraussichtlich knapp 80 Mieterinnen und Mietern. Mietverhältnisse sind immer mit Fluktuation verbunden - die sozialen Bindungen im Quartier schwinden. Außerdem bekommen Menschen Besuch - mehr Menschen bekommen mehr Besuch. Dies bedeutet eine weitere Zunahme der Anonymität auf der Straße und im Quartier - langfristig beschädigt dies fraglos den sozialen Zusammenhalt und das auf wechselseitiger Bekanntheit beruhenden Vertrauen in der Nachbarschaft.

Was Sie tun können ....

nach oben

 


Mehr Verkehrsprobleme

Viel zu geringe Parkplatz-Anzahl

StauNach der veröffentlichten Planung sind 34 Parkplätze vorgesehen, das sind 1,88 Parkplätze pro geplanter Wohneinheit.

Die Erfahrung und die ansteigenden KFZ-Zulassungszahlen zeigen, dass dies keinesfalls reichen wird. Zu erwarten ist, dass Familien mit Kindern zuziehen, die später auch den Führerschein machen und sich ein Auto zulegen. Damit wird die kalkulierte Parkplatzanzahl kaum ausreichen.

Allerhop Rangierrempler

Rangierrempler sind heute schon nahezu an der Tagesordnung.
Bei noch mehr Verkehr und mehr Parkenden ist die weitere Entwicklung absehbar!

Erwartbares Auto-Verkehrschaos

Hinzu kommt: Bei Familienfesten wie den jährlichen Geburtstagen müssen Gäste auf der Straße parken und über Pechriede, Ortsriede und Allerhop anfahren. Die gerade einmal sechs Meter breiten Straßen sind für ein Einfamilienhaus-gebiet ausgelegt und nicht für Mietsreihenhaus-Bebauung. Heute kommt es bereits angesichts der erforderlichen Ausweich- und Rangiermanöver zu oft riskanten Rangiermanövern und zu Park- und Rangierremplern - weitere Sachschäden an Autos und Unfälle sind erwartbar.

Pechriede Krankenwagen kommen nicht durch

Hier kommt heute schon kaum ein Krankenwagen durch!
Wie soll sich das bei noch mehr Verkehr und noch mehr Parkenden entwickeln?

Was Sie tun können ....

nach oben


Erschwernis für Fahrrad- und Fußgängerverkehr

fahrradSchon heute sind die Fußwege viel zu schmal - bei Begegnungen muss auf die Straße ausgewichen werden. Bislang war das v.a. für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Problem. Bei der zu erwartenden Zunahme des Fahrrad- und Fußgänger-Verkehrs einerseits und des motorisierten Straßenverkehrs andererseits sind die negativen Folgen und aufkommenden Gefährdungen schon heute absehbar.

Was Sie tun können ....

nach oben


Kosten für die Anlieger durch erhöhte Straßenabnutzung über die Straßenbau-Umlage

StraßenausbaubeitragIn der Wedemark werden die Anwohnerinnen und Anwohner zur Finanzierung von Straßensanierungen herangezogen - das Instrument hierzu ist die der Straßenausbaubeitrag, der im Fall einer Straßen-Sanierung fällig wird.

Schon der Baustellen-LKW-Verkehr wird die umliegenden Straßen stark schädigen - für die Instandsetzung aufkommen müssen dann die Anliegerinnen und Anlieger

Der Zuzug zahlreicher Mieterinnen und Mieter lässt außerdem eine intensivere Straßennutzung und eine höhere Straßenabnutzung erwarten. Die Instandsetzung haben dann ebenfalls die Anwohnerinnen und Anwohner mit zu finanzieren, die ohnehin bereits die negativen Auswirkungen dieses Großvermietungsprojektes zu ertragen haben.

Die gewinne aus den zu erwartenden Mieteinnahmen werden privatisiert - Kosten werden dagegen auf die Anwohner und die Gemeinschaft umgelegt.

Was Sie tun können ....

nach oben


Mehr Lärm und Stress im Quartier

LaermWährend der Bauphase ist bei einem solchen Großprojekt für mehrere Monate starker LKW-Verkehr und Baulärm zu erwarten. Solch intensiver LKW-Verkehr bedeutet angesichts der schmalen Straßen und des Baulärms einer Großbaustelle einen erheblichen und langanhaltenden Lärmpegel und Stressfaktor: Eine Dauerbelastung für die gesamte Anwohnerschaft. Hinweis: Gerichte haben inzwischen entschieden, dass dies nicht einfach hingenommen werden muss und den Geschädigten wurden Entschädigungszahlungen zugesprochen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist dann aufgrund des von der Gemeinde Wedemark gewollten Bevölkerungsanstiegt im Quartier mit einem dauerhaft höheren Lärm- und Stresspegel zu rechnen. Grund dafür sind einerseits die Geräusche des täglichen Lebens von Menschen - wobei die Gemeinde noch nicht bekannt gegeben hat, wie sie mit dem zu erwartenden Anstieg der Kinderzahlen und mit dem Bedarf nach Spielplätzen umgehen will. Noch gravierender wird aber der zu erwartende Anstieg der Lärm- und Stressbelastungen durch zu- und abfließenden Autoverkehr sowie durch Liefer- und LKW-Verkehr sein. Hinzu kommen die täglichen Begegnungen im öffentlichen Raum und insbesondere auf den schmalen Bürgersteigen - schon heute muss bei der Begegnung von zwei Kinderwagen auf die Straße ausgewichen werden, die künftig jedoch viel stärker frequentiert werden. Gleiches gilt für Seniorinnen und Senioren mit ihren Rollatoren oder Rollstühlen.

Die Gemeinde Wedemark hat jüngst im Oktober 2020 einen Lärmaktionsplan zur Reduktion von Lärm und Stress im Gemeindegebiet aufgestellt. Dieses Ziel wird durch diesen B-Plan konterkariert.

Was Sie tun können ....

nach oben


Kein gesichtsloser Billig-Massenwohnungsbau

Gestalterische Vorgaben sind im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Dies ermöglicht dem Investor mit geringstmöglichem finanziellen Einsatz die Erstellung maximaler vermietbarer Flächen. Aus Investorensicht ist dieses Vorgehen selbstverständlich sinnvoll.

Wie eine solche langweilige Architektur aussieht zeigen in Mellendorf leider bereits verschiedene andere Areale. Ein gestalterischer Ansatz in der Bauleitplanung liegt der Gemeinde offenbar fern. Schon jetzt ist Mellendorf weitgehend "gesichtslos" geworden - Neubauten sehen hier oft aus wie aus dem Baumarkt-Katalog.

Ein Bebauungsplan könnte dem Einhalt gebieten - aber: An wirklicher ortsplanerischer Gestaltung ist die Gemeindeverwaltung offenbar eher nicht interessiert - im Fokus stehen lediglich die Schaffung von Wohnraum in Einheit mit der Bedienung der Interessen von Investoren.

Falls der Investor aber an höherwertiger Architektur interessiert sein sollte würde sich dies nur mit Luxuswohnungsbau und einem hohen Mieten-Niveau rentieren. Dies aber hätte selbstverständlich Auswirkungen auf die Vergleichsmieten und würde damit den weiteren Anstieg der jetzt schon in Mellendorf sehr hohen Mieten zur Folge haben.

Zerstörung von identitätsbildender historischer Bausubstanz: Die Hofstelle

HofstelleNoch steht sie, die Hofstelle „Allerhop 10“ an der Kreuzung Allerhop/ Pechriede. Der neue Besitzer und Investor plant bereits den Abriss.

Der ehemalige landwirtschaftliche Betrieb ist eines der letzten Zeugnisse der Geschichte des alten Dorfes und der hier früher ausgeübten Landwirtschaft.

Das Haupthaus wurde im Jahr 1900, also vor über 120 Jahre gebaut, die Nebengebäude uns Stallungen sind wohl noch älter. So etwas reißt man nicht ab, man stellt es unter Denkmalschutz! Denn: Ein solches Ensemble schafft Identität, Geschichtsbewusstheit und bildet einen Ruhepol in einer sich ohnehin schon genug beschleunigenden Zeit. Was wir brauchen ist nicht der Abriss historischer Zeugnisse, sondern ihr Erhalt.


Was Sie tun können ....

nach oben

Ein Mietskasernen-Komplex passt stadtplanerisch nicht in das Quartier und zur umliegenden Bebauung

stadtplanungBislang ist das Quartier von 1,5-stöckigem Einfamilienhausbau geprägt. Ein neues "Dorf-in-Dorf" passt architektonisch, stadtplanerisch und von der Sozialstruktur her nicht hierher! Es würde das gesamte Areal dominieren und ästhetisch wie von der Lebensqualität her ein beständiger Störfaktor bleiben.

Was Sie tun können ....

nach oben


Wem nützt der B-Plan?

Mieterinnen und Mieter

Der B-Plan fördert die Schaffung von Wohnraum. Das ist erfreulich. Ob dies aber inmitten eines Einfamilienhaus-Gebietes ohne die entsprechende Infrastruktur sinnvoll ist, sollte doch diskutiert werden.

Nutzen Investoren

Investoren

Die Hauptprofiteur des B-Plans sind aber Anleger und Investoren, die mit dem Bau von Reihen-Mietswohnungen in zentraler innerörtlicher Lage auf hohe Gewinne und auf steuerliche Abschreibung hoffen können.

Was Sie tun können ....

nach oben

 


Was sind die Alternativen?

Alternative

  1. Keine Erhöhung der Geschossanzahl im Einfamilienhaus-Gebiet.
  2. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gestaltungs-Impuls, der Rücksicht nimmt auf die vorhandene Infrastruktur und auf die Interessen der anwohnenden Bürgerschaft. Mit einem solchen Bebauungsplan könnten gestalterische und planerische Schwerpunkt gesetzt werden.
  3. Mehrgeschossigkeit gerne - aber nicht in ein gewachsenes Wohnquartier, das dabei massiv Schaden nimmt!
    Wir sind für das Schaffen von neuem Wohnraum.
    Aber bitte nur da, wo die Infrastruktur ausreicht und wo es hinpasst!

Was Sie tun können ....

nach oben


Was Sie tun können!

was tun

  • Informieren Sie sich und lassen Sie sich die Planungsunterlagen zuschicken. Die telefonische Anforderung ist bei der Gemeinde Wedemark unter +49 (0)5130 / 581-395 möglich.

  • Nutzen Sie Ihr Recht auf Bürgerbeteiligung im nächsten Bürgerbeteiligungsschritt: Teilen Sie der Gemeinde mit, warum die aktuelle Planung nicht funktioniert und wie Sie sich den B-Plan vorstellen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und bereiten Sie mit uns gemeinsam die Einreichung unserer Einwände vor.
  • Informieren Sie Ihre Nachbarschaft

     B Plan Mellendorf FlyerNutzen Sie gerne den Flyer zum selber Ausdrucken als Info für Ihre Nachbarn/innen!
    Schreiben Sie veilleicht auch etwas persönliche auf die Rcükseite - dann landet der Flyer nicht so schnell im Papierkorb!
    Hier klicken zum Flyer-Download ...

 


Einladung zur Vernetzung:

Noch lässt sich Einfluss auf das B-Plan-Verfahren nehmen!
Gemeinsam schaffen wir das!

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail:

+49 (0)171 - 78 88 353
+49 (0)5130 - 9546526
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schicken Sie uns eine Mail!
Wir laden wir Sie dann gerne zu unseren Corona-gerechten Bürgerschafts-online-Treffen ein.

nach oben

Bildquellen: M&P