Stimmen zum B-Plan Mellendorf Wedemark

Stimmen aus dem Quartier "Altes Dorf"

Hier finden Sie Stimmen und Rückmeldungen aus dem Quartier, "Altes Dorf" die wir freundlicherweise veröffentlichen dürfen:


Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich wohne in der Seniorenresidenz Rebenweg 8. Hier wohnen z.Zt. 31 Personen im Alter zwischen 75 und 98 Jahren. Alle sind hierher gezogen, weil man u.a. über den Allerhop sehr schnell einen Arzt, eine Apotheke, einen Lebensmitteldiscounter und die Post erreicht. Der Allerhop ist für uns der schnellste und kürzeste Weg zu diesen Zielen.  Leider ist es bereits heute manchmal sehr anstrengend, wenn direkt neben dem Fußweg Autos parken. Da die meisten von uns auf einen Rollator angewiesen sind, wird der Fußweg nicht mehr passierbar,  wenn ein Rollator entgegen kommt. Dann muss man auf die Straße ausweichen. Falls eine lange Autoschlange das Ausweichen auf die Straße verhindert, muss einer der 2 Rollatorfahrer zurückweichen. Das ist für uns nicht ganz einfach, da dies an einer aufsteigenden Straße passiert. Überhaupt nicht mehr passierbar wird der Fußgängerweg für tiefsitzende Rollstuhlfahrer, da der Blick über den gesamten Fußweg bei zugeparkter Strasse für sie nicht einsehbar ist.

Die Versorgungsfahrzeuge des Pflegeheimes Allerhop benutzen ebenfalls diese Straße. Ebenso Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr.

Bitte informieren Sie mich weiter über Ihre Aktionen. Ich würde gern daran teilnehmen. ...

Mit freundlichem Gruß,
Jörg Schmidt, 79 Jahre


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind nicht einverstanden mit der Art der vorgestellten möglichen Bebauung zu obig genanntem Bebauungsplan.

Als direkte Anwohner in der Pechriede sind wir der Meinung, dass ein so gewaltiges Bauvorhaben mit mehrgeschossigen Wohnblöcken nicht in unsere Wohngegend passt, da hier während der Bauphase, nach Fertigstellung und Bezug mit enormen Schwierigkeiten in der Infrastruktur zu rechnen ist.

Zum Sachverhalt:

Die Pechriede und der Allerhop sind seit Jahrzehnten geprägt von einer Bebauung durch freistehende Einfamilienhäuser und in den letzten Jahren (leider) entstandenen Reihenhäusern. Der alte Standvosshof wurde zu einem schönen Fachwerkwohnhaus (unter Denkmalschutz stehend) umgebaut, eine alte Scheune (aus gleicher Hofstelle, ehemals als Lager einer Sanitärfirma genutzt) wurde unter Beibehaltung des alten Charakters als Fachwerkhaus ebenfalls erneuert.

Die hier errichteten Häuser sind als Wohnhäuser mit Erdgeschoß und ausgebautem Dachgeschoß ausgeführt.

Die Straßen Pechriede, Allerhop u. Ortsriede sind als Straßen mit max. 6 m Breite (bei beidseitiger Parknutzung) gerade so in der Lage, den ruhenden und fließenden Verkehr aufzunehmen.

Eine Bebauung und anschließende Besiedlung der gebauten Häuser in der angezeigten Form würde hier zu viele Menschen und Verkehr an diesem Ort nach sich ziehen. Eine Anpassung der Infrastruktur hierzu ist nicht wirklich möglich, da der Altbestand der Bebauung dieses verhindert.

Es bestehen bereits jetzt schon enorme Probleme, die auf Grund von enger Bauweise (z. B. in der Pechriede durch 6 Reihenhäuser, gebaut auf engstem Grundstück (ca. 1500 m2) vor ca. 15 Jahren), 2 Reihenhäuser direkt gegenüber (auf knapp 700 m2), entstanden sind. Die Parksituation in diesem Teil der Pechriede ist teilweise unerträglich. Da die meisten Familien heute über (mindestens) 2 Autos verfügen, landet 1 Auto meistens als parkendes Fahrzeug auf der Straße. Hier in der Pechriede parken (geduldet) bereits jetzt schon ca. 5 Autos in der Einfahrt des ehemaligen Speditionsgeländes auf Privatgrundstück. Dieser Parkplatz fällt dann schon mal weg und die Autos verstopfen zusätzlich die Pechriede.

Ferner sind 2 Betriebe/Vereine (Badausstattung und Lohnsteuerhilfeverein) mit Kundenverkehr und Parken von Mitarbeiterautos in der Pechriede angesiedelt. Am Allerhop Richtung Altenheim ist eine große Kindertagesstätte angesiedelt, deren Anlieferung und Abholung der Kinder ebenfalls viele Kurzzeitparker generiert. Besucher der über 30 Wohneinheiten der Altenwohnungen „Am Rebenweg 8“ parken ebenfalls am Allerhop, da für diesen Gebäudekomplex gar keine Parkplätze auf dem dazugehörenden Grundstück vorgesehen sind. Dieses alles blockiert (legal) zusätzlich zu Anwohnern zeitweise viele Parkplätze.

Auch dient die Pechriede verstärkt als Zufahrt für Fahrzeuge zum Schulzentrum, Rathaus und Bahnhof und ist somit zu gewissen Zeiten sehr stark frequentiert (fast immer auch noch mit erhöhter Geschwindigkeit trotz Tempo 30 Zone). Unfälle gerade für von Grundstücken abfahrenden Autos und Radfahrern sind bereits mehrmals passiert. LKW- Fahrer, die auf Grund der Parksituation nicht mehr durch die Straße kommen, stehen zu jeder möglichen Tageszeit minutenlang mit der Hand auf der Hupe und belästigen Anwohner, dass die Straße nicht frei befahrbar sei (dieses ist uns bereits vor unserem Haus mehrmals passiert).

Bei unserem Bauantrag vor 30 Jahren (1990) wurde unserer Baufirma die Bebauung eines ca. 1400 m2 großen Grundstückes (ehemaliges Wiedemanngelände) mit 3 Reihenhäuser durch das Bauamt verwehrt mit der Begründung, das zu kleine Grundstücksgrößen endstehen würden und dadurch der dörfliche Charakter verloren gehen würde. Man sollte hier alle Baumaßnahmen gleich behandeln, denn auch heute gilt es meiner Meinung nach, den dörflichen Charakter hier zu bewahren. Deshalb sind viele Anwohner hier hingezogen.

Wir wollen hier keine „2. Berliner Straße“ ansiedeln.

Der Allerhop ist heute schon Zufahrtsstraße zum Einkaufszentrum REWE und zum Dorfkern. Durch eine langgezogene, schlecht einsehbare leichte Kurve kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen (legal parkende Autos und dann nur noch einspurig befahrbare Fahrbahn für 2 Fahrtrichtungen). Die Sperrung der Ortsriede für LKW aufgrund der Gefährlichkeit des Straßenzustandes (absinkende und verengte Fahrbahnseite zum Teich) führt den anstehenden LKW – Anlieferungsverkehr, Feuerwehr und Krankenwagen zu Firmen oder Altenheim auf den Allerhop und die Pechriede.

Eine Planung eines solch großen Bauvorhaben sollte anders, wie von der Gemeinde angedacht, durch entsprechende Verkehrs– und Umweltgutachten auf Basis von Messungen und Zählungen begleitet werden (und zwar außerhalb von Coronazeiten, um den echten Zustand zu erhalten), damit die Schäden und späteren Folgen frühzeitig erkannt werden und in der Bebauung durch entsprechende Maßnahmen minimal gehalten werden können.

Das eine Veränderung im Bereich der aufgegebenen Hofstelle und des ehemaligen Speditionsgelände irgendwann kommen wird, ist uns bewusst. Mann sollte hier aber die Bebauung dem Umfeld anpassen. Das heißt: Erhalt der Hofstelle, umgebaut zu Wohnraum, Grundstücksgrößen von ca. 500 m2 mit möglichst Einfamilienhäusern mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoß (wie bereits im Umfeld vorhanden), ausreichend Parkplätze auf Grundstücken, dem heutigen Fahrzeugbestand angepasst, vielleicht bezahlbare Reihenhäuser für ältere Menschen, die ja immer mehr werden. Fahrradwege/spuren in diesen Straßen werden dann wohl auch auszubauen sein, da dieses Fortbewegungsmittel hier jetzt schon immer mehr genutzt wird. Eine mehrgeschossige Bebauung mit vielen Wohneinheiten kann in Mellendorf am Dorfrand errichtet werden, wo die Infrastruktur durch neue Straßen einer solchen Bebauung von vornherein angepasst werden kann.

Des Weiteren ist nach einer so großen Bauaktion wohl auch zu erwarten, dass der im Moment einigermaßen erhaltene Fahrbahnbelag (zumindest in der Pechriede) durch schwere Baufahrzeuge / LKW so zerstört wird, dass eine Straßensanierung erforderlich sein wird, die dann auch noch durch die bereits durch Baulärm und sonstigen Belästigungen geschädigten Anwohner durch einen Straßenausbaubeitrag (unserer Meinung nach unberechtigt) mitfinanziert werden muss.

Als letztes ist anzumerken, das gerade die Pechriede in dem betroffenen Bauabschnitt seit Bau des Altenheims und der Altenwohnungen am Rebenweg ein beliebter Rundgang für deren Bewohner, der Allerhop Zugang zu den nächsten Einkaufsmöglichkeiten und zu Ärzten für die meist gebrechlichen Bewohner darstellt, die hier auch mit größeren Behinderungen rechnen müssten und dadurch in ihrem Bewegungsradius behindert und eingeschränkt werden. Es ist jetzt bereits für diese Personengruppe nicht möglich, an mehreren Stellen mit 2 Rollatoren aneinander vorbei zu kommen, ohne auf die Straße auszuweichen.

Für mich und meine Frau würde ein solches Bauvorhaben hier heißen, die letzten Jahre unseres Lebens in unmittelbarer Nähe in einer in mehreren Abschnitten getätigten riesigen Baustelle mit allen Problemen zu leben. Das wäre es dann mit unserem „geplanten Altersruhesitz im alten Dorfkern Mellendorf“.

Somit würde wieder ein Stück „Wohlfühlgemeinde Wedemark“ wegfallen. Wir hoffen, dass hier nicht wieder über die Köpfe der Bevölkerung entschieden wird.

Über eine schriftliche Rückmeldung zu den angesprochenen Punkten würden wir uns freuen und verbleiben mit freundlichem Gruß

Michael Helbig, Natascha Helbig, Petra Helbig


Bebauungsplans Nr. 11/29 „Allerhop / Pechriede“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin als Anwohner des Gebietes „Allerhop / Pechriede“ direkt vom Bebauungsplan Nr. 11/19 betroffen und habe einige Einwände, die ich Ihnen gern nachfolgend beschreiben möchte:

Parkplatzsituation

In unserer Nachbarschaft haben wir heute bereits eine sehr angespannte Parkplatzsituation.
Man kann mittlerweile davon ausgehen, dass jeder Haushalt 2 Autos unterhält. Im Allerhop haben wir die 2 Krippengruppen von den Kinderfreunden mit insgesamt 60 Krippenkindern + ErzieherInnen. Das bedeutet, hier bringen werktags jeden morgen 60 Eltern größtenteils mit dem Auto die Kinder zur Betreuung und holen sie ebenfalls nachmittags ab. Zusätzlich gibt es selbstverständlich auch Lieferverkehr für die Einrichtung. In der gleichen Straße haben wir die Seniorenresidenz Rebenweg 8 mit zur Zeit 31 Personen. Auch diese Bewohner sollen und bekommen Besuch, der ebenfalls Parkplätze benötigt. Dahinter haben wir das Alters- & Pflegeheim Allerhop mit 100 Bewohnerplätze, auch hier freuen sich die Senioren über Besuch, der überwiegend mit dem Auto anreist und das Gefährt ebenfalls irgendwo abstellen muss. Auch hier gibt es viel Lieferverkehr für diese großen Einrichtungen. Außerdem arbeiten hier viele Menschen, die mit dem Auto zur Arbeit kommen und auch Parkplatzbedarf haben. Auf dem Grundstück Nr. 19/27 ist eine Firma ansässig, die bis zu 5 Dienstfahrzeuge vor Ort hat. Ein Nachbar unterhält ein Dienst-LKW, der verständlicherweise fussläufig abgestellt werden möchte. Die Firma auf Grundstück Nr. 33/15 benötigt ebenfalls mehrere Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter und Kunden. Außerdem gibt es hier täglich Waren-Lieferungen mit großen LKW’s. „Park- und Rangierrempler“ an parkenden Autos sind leider ebenfalls keine Seltenheit, auch wir sind bereits von solchen Autoschäden (ohne Informationen des Verursachers) auf dem Allerhop betroffen gewesen.

Die Zuwege für die großen Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeuge sind heute schon gefährlich eng! Man möchte sich nicht vorstellen, was es für Auswirkungen und Konsequenzen haben kann, wenn diese Rettungsmittel nicht rechtzeitig vor Ort sein können – weil der Weg kaum passierbar ist! Wir haben hier heute also schon eine kaum tragbare Situation. Durch eine zweigeschossige Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern und somit eine überproportional hoher Anwohnerschaft wird diese Lage noch drastisch verschärft!
Wollen Sie das wirklich?

Verkehr & Sicherheit

Der Allerhop und Ortsriede/Pechriede sind stark befahrende Straßen, da sie aus großen Wohngebieten (an Hellendorf angrenzend) direkt zum Ortskern (Supermärkte, Apotheke, Ärzte) führen. Außerdem sind diese Wege wichtige Verbindungen zwischen der L190 (und den dortigen großen Wohngebieten) und dem Schulzentrum, der Gemeinde und weiterführend dem Bahnhof. Der Allerhop und Pechriede/Ortsriede sind eines der Haupt-Schulwege von Kindern der 1.-13. Klasse zum Schulzentrum, die diesen Schulweg zu Fuss, mit dem Roller oder Fahrrad nehmen. Durch den starken Verkehr gibt es leider heute schon oft gefährliche Verkehrssituationen. Hier gilt überall „rechts vor links“, aber es wird überwiegend nicht beachtet und somit Vorfahrten genommen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h wird leider ebenfalls häufig nicht eingehalten. Alle Anwohner kennen diese Gefahren und man ist übervorsichtig und gewährt häufig anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt, damit es nicht zu einem Unfall kommt.

Dieses Verkehrschaos wird selbstverständlich durch die Parkplatzsituation noch verschärft. Insbesondere bei den Kindern auf den Schulwegen haben wir oft Angst, dass da jemand zu Schaden kommen könnte. Auch dass wir in der Gegend überall nur auf einer Seite einen Fussweg haben, der auch noch sehr schmal ist, ist oft problematisch: Nutzer des Fussweges müssen häufig die Straßenseite wechseln oder auf die stark befahrende Straße ausweichen, was immer ein großes Gefahrenpotential darstellt. Wir haben hier heute also schon eine kaum tragbare Situation. Durch eine zweigeschossige Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern und somit eine überproportional hoher Anwohnerschaft wird diese Lage noch drastisch verschärft!
Wollen Sie das wirklich?

Natur

Auf dem im Bebauungsplan angegebenen betroffenen Grundstück stehen einige schöne, offensichtlich gesunde und alte Bäume: Eiche, Buche, Walnuss, Kastanie, Obstbaum, Hopfenbuche, Robinien, Ahorn. All solche Bäume und Gewächs sind für uns Menschen wichtig, aus vielen verschiedenen Gründen. Daher sollten wir alles tun, um sie zu erhalten. Auch für Tiere sind diese Bäume notwendig und essenziell: in dem Gebiet wurden bereits Fledermäuse, Uhu und Wildbienen gesichtet. Auch das etwas in den Fokus gerückte Thema Bienen und Insekten spielen hier eine wichtige Rolle! Wenn Bienen keine Bäume und keine Natur mehr haben, haben wir bald kein Obst mehr.

Auch historisch gesehen ist das ein interessanter Punkt: in den Chroniken und Büchern über die Geschichte von Mellendorf und der Wedemark heißt es häufig „Dorf mit den vielen Eichen“, das ist auch in unserem Wappen zu erkennen. Es wird in den alten Unterlagen oft von den schönen, vielen Bäumen in dem Ort geschrieben. Wenn also diese Bäume gefällt werden, haben wir dort keine Natur mehr, kein Lebensraum für Tiere! Und ein Stück der alten Geschichte und historischen Bedeutung unseres Ortes verschwindet!
Wollen Sie das wirklich?

Historie von Mellendorf

Es ist wirklich interessant und empfehlenswert, einmal in die Mellendorfer Chroniken zu schauen: dort gibt es zahlreiche Fotos, wo man das Gebiet „Allerhop / Pechriede“ noch sehr gut wiedererkennen kann und es ist faszinierend zu wissen, was hier vor vielen Jahrzehnten alles so war, wer hier so gespielt hat und welche Hochzeitsgesellschaften diese Straßen langmarschiert sind. Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese „alte Geschichte“ nicht immer abgerissen und vergessen wird, sondern man versucht, sie zu erhalten, zu renovieren und zu restaurieren. Diese historische Hofstelle ist identitätsbildend und mit einem Erhalt schafft man Geschichtsbewusstsein.

Unsere persönliche Belange, die Angrenzung unseres Grundstückes an das betroffene Grundstück Nr. 19/18 und die bisher nicht-Berücksichtigung des vorhandenen Höhenunterschiedes im B-Plan, haben wir bereits dem Bauamt Mellendorf am 14.01.21 mitgeteilt. Wenn Sie eine oder mehrere der Fragen mit Nein beantworten, dann sollten Sie sich dafür einsetzen, dass es in dem betreffenden Gebiet bei einer 1,5-geschossigen Bauweise mit Einfamilien- und Reihenhäusern bleibt, und zwar verträglich mit der vorhandenen Infrastruktur!

Ich bin davon überzeugt, dass es im Interesse von allen(!) Beteiligten ist, hier zwar neuen Wohnraum zu schaffen, aber ohne die beschriebenen Problemfelder noch weiter zu verschärfen. Denn es nützt niemandem(!) etwas, wenn hier noch größere Probleme hervorgerufen werden in Bezug auf Parkplätze, Verkehr, Sicherheit etc. Dadurch werden neue Bewohner unzufrieden, die bisherige Nachbarschaft verärgert und auch ein Investor kann nicht an Unzufriedenheit und Ärger interessiert sein.

Lassen Sie uns also die Wedemark so gestalten, dass sie auch weiterhin den Titel „Wohlfühl-Gemeinde“ und „kinderfreundliche Kommune“ verdient.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Janicki


Sehr geehrte Damen und Herren, 


seit Beginn des Jahres verfolge ich die Entwicklung rund um die geplante Änderung des Bebauungsplan Allerhop/Pechriede Nr. 11/29. Da ich direkter Nachbar bin und unser Grundstück an den Bebauungsplan grenzt, bin ich von den geplanten Änderungen betroffen. Natürlich dürfen und sollen die Flächen bebaut werden, jedoch bitte so, wie es zum Umfeld passt. Bevor wir damals unser Grundstück gekauft haben, haben wir uns explizit beim Bauamt erkundigt, was auf den Nachbarflächen möglich ist. Uns wurde damals gesagt, hier wäre nur ortübliche Bebauung möglich. Auch aus diesem Grund haben wir uns für den Kauf entschieden. Eine geplante Bebauung mit mehrgeschossigen Reihen-Mehrfamilienhäusern etc. passt nicht in die Nachbarschaft. Auch die Infrastruktur gibt dies nicht her. Die Straßen und Gehwege sind nicht dafür ausgelegt, auch gibt es nicht ausreichend Parkplätze. Bei einer Änderung der Geschosshöhe würde die neuen Gebäude deutlich höher ausfallen als alle anderen Gebäude im direkten Umfeld. In der ganzen Gegend gibt es nicht so hohe Bauten, dies ist ein Einfamilienhaus Gebiet.

Ich möchte die Identität dieses Ortsteils bewahrt sehen, wir fühlen uns hier so wohl wie es ist. Der alte Hof gehört zum Ortsbild dazu und sollte erhalten bleiben, genau wie der alte Baumbestand. Die Grundstücke können gerne bebaut werden, aber bitte maximal 1,5 Geschosse, so wie das direkte Umfeld. Grundsätzlich stellt sich mir die Fragen, warum der Bebauungsplan überhaupt geändert werden soll. Der Käufer des Grundstückes hat dies laut eigenen Angaben in der Presse nicht angeregt. Bei einem großen Teil Nachbarschaft stoßen die geplanten Änderungen auf Unverständnis und Ablehnung. Niemand hat also ein Interesse daran, den Bebauungsplan zu ändern, noch gibt es einen konkreten Anlass. Mit welcher Begründung soll jetzt also Mitten in einem gewachsenen Einfamilienhaus-Gebiet der Bebauungsplan geändert werden und die Geschosszahl erhöht werden? Wer hat daran ein Interesse?

An freier Fläche mangelt es in Mellendorf eigentlich nicht. Ohne weiteres könnten höhere Mehrfamilienhäuser z.B. am Ortsrand oder in Neubaugebieten nach entsprechender Schaffung der Infrastruktur errichtet werden. Über eine schriftliche Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Janicki


Sehr geehrte Damen und Herren,
 

mit großer Besorgnis verfolgen wir die in der örtlichen Presse und im Internet veröffentlichten Informationen zu den geplanten Bauvorhaben in der Wedemark.

Nicht nur, dass auf der Freifläche Ortsriede/Schaumburger Straße ein Neubaugebiet mit ca 150 Wohneinheiten entstehen soll, nun auch noch die Planungen zur Bebauung des Grundstückes Allerhop/Pechriede.

Wir sind Anwohner des Rosenweges und befürworten den beschaulichen, dörflichen Charakter unseres Viertels und leben gerne hier in Mellendorf. Daher betrachten wir die bevorstehenden Änderungen sehr kritisch, da wir aus 2 Richtungen mit der Erschließung von neuen Baugebieten konfrontiert werden.

Durch die Bebauung der Freifläche an der Ortsriede werden hier zukünftig einige Hundert neue Bewohner Ihre Wege zur Arbeit fahren (müssen), wer zu Stoßzeiten die Verkehrslage rund ums Schulgelände und auf den ortsausfallenden Straßen am Bahnhof Richtung Gailhof oder aber auch an den Kreuzungen zur L190 kennt, der weiß wie stark befahren diese Knotenpunkte sind. Gerade am Zebrastreifen an der Schule (Hellendorfer Kirchweg) kommt es jeden Morgen zu unübersichtlichen Verkehrssituationen und Staus.

Nun soll nur wenige hundert Meter von dort am Allerhop nochmal Platz für 70 – 100 Menschen entstehen, je nach B-Plan evtl. später sogar für bis zu 200 neue Bewohner. Auch diese werden KfZ-Fahrzeuge haben und einige werden damit den Weg zur Arbeit, zum Einkauf etc. durch Mellendorf nehmen. Für ein Verkehrschaos würde es sicher schon reichen, wenn es nur die Hälfte von ihnen tut.

Wir hoffen sehr, dass bei der Verkehrsplanung aller Erschließungen und Bauvorhaben in Mellendorf auch der Zusammenhang an den Knotenpunkten berücksichtigt wird und nicht nur jedes Baugebiet separat betrachtet wird.

Gerade an so schmalen Straßen wie der Pechriede und Am Allerhop, die jetzt schon gerne als „Schleichweg“ von Ortskundigen benutzt werden, wäre die Lage einfach unvorstellbar, würden hier noch bis zu 200 Wohneinheiten entstehen. Die Bewohner brauchen Parkplätze, auch für Besucher. Hier muss unbedingt verhindert werden, dass dann notwendige Straßenbaumaßnahmen auf den Rücken der anliegenden Bewohner lasten, sowohl in finanzieller als auch in lärmbelastender Hinsicht.

Die Wohlfühlgemeinde Wedemark soll doch weiterhin ein Ort zum Wohlfühlen bleiben. Auf dem Grundstück Allerhop/Pechriede befinden sich einige alte Bäume, unter anderem auch eine große Kastanie, welche das Ortsbild prägt. Uhus, Fledermäuse und die für uns alle immer wichtiger werdenden Bienen leben dort. Genauso wie in dem kleinen Wäldchen gegenüber des Sportplatzes an der Ortsriede. Dieses wird durch eine Fülle von Vögeln und vielen Wildtieren bewohnt, ebenso der Bereich um das Regenrückhaltebecken und die große Freifläche, die für Insekten wie Bienen, kleinen Säugetieren, Raubvögeln uvm ein Habitat darstellt. In Ihrer Expertise zur Fauna und Artenschutz wird explizit darauf hingewiesen, dass für einige Vogelarten, Amphibien und Fledermäuse die Gehölze und das Rückhaltebecken erhalten bleiben muss. Es stehen Vier Arten der dort lebenden Tiere auf der Roten Liste!

Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass die unter Artenschutz stehenden Tiere bei der Konfrontation mit Baulärm und all den Unannehmlichkeiten, die eine Errichtung eines kompletten Wohngebietes so mit sich bringt, dort erhalten bleiben. Auch wenn das Wäldchen und das Rückhaltebecken bestehen bleiben. Spätestens, wenn dort 150 Wohneinheiten bezogen werden und es die Bewohner bei schönem Wetter nach draußen zieht, wird die Zahl der dort brütenden Vögel wohl sehr überschaubar, erst recht, wenn sie bereits unter Schutz stehen.

Daher bitte ich an dieser Stelle um Auskunft, welcher Teil genau bebaut wird und wo genau die Grenzen verlaufen. Auf Ihrer Homepage finden sich dazu unterschiedliche Pläne, teilweise unter Einbezug des Waldes, teilweise nicht.

Überall verschwinden die Freiflächen und damit die Lebensgrundlage für Flora und Fauna. Nicht nur die große Wiese an der Ortsriede/Schaumburger Straße, nun also auch noch ein Gebiet mitten im Ortskern (Allerhop/Pechriede), welches dem Dorf seinen Charakter verleiht.

Wohlfühlgemeinde bedeutet, dass nicht nur immer mehr Menschen ein Teil davon werden können sollen, sondern dass die Einwohner, die zu diesem charakterlichen Slogan schließlich beitragen, sich hier auch weiter wohlfühlen können.

Daher unser dringender Appell, dass nicht jedes neue Baugebiet und jeder B-Plan für sich betrachtet wird, sondern Sie als Gemeinde hier den Überblick bewahren! Wir möchten nicht irgendwann feststellen, dass wir in einer Kleinstadt wohnen.

Mellendorf ist unser Wohnort, eben weil die Balance zwischen dörflichen Wohngebieten und lebhaftem Ortskern hier genau richtig ist – und hoffentlich auch bleibt.

Neuer Wohnraum – ja.

Aber nicht auf Kosten der Umwelt und der Einwohner. Der Charakter des Dorfes muss weiterhin erhalten bleiben. Und dabei gilt es, ALLE geplanten Maßnahmen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia und Niki Kirchhoff


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wedemark hat am 28.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11/29 „Allerhop / Pechriede“ gefasst, bei dem es  um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13a BauGB handelt. Ein solcher „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ wird u.a. dann aufgestellt, wenn er eine bauliche Nachverdichtung innerhalb einer Ortslage ermöglichen soll. Planungsziele sind also auch in diesem Fall die Festsetzung als Wohngebiet und die Ermöglichung von Geschosswohnungsbau und anderen verdichteten Bauformen.

Als Anwohnerin möchte ich mich hiermit ablehnend zum B-Plan in der jetzigen Fassung äußern. Kernpunkte meiner Kritik sind der geplante Abriss der alten Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäuden und damit einhergehend die geplante Abholzung des Baumbestandes auf dem überplanten Grundstück Allerhop 10, Flurstück 35/10. Lediglich für die Eiche an der Grundstücksgrenze zur Pechriede soll es eine Erhaltungsbindung geben. Geplant sind auf dem 3.400 m² großen Flurstück ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus auf der Ecke Allerhop/Pechriede  und eine  Reihenhauszeile im hinteren Grundstücksbereich - bei Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl von 3,5 um bis zu 60 Prozent.  

Dazu ist Folgendes anzumerken: 

Eine innerörtliche Nachverdichtung zugunsten von Wohnraumschaffung darf sich nicht über andere, ebenfalls schwerwiegende öffentliche Belange und Interessen hinwegsetzen.

Dazu zählt das Schutzgut Landschafts- bzw. Ortsbild, zu dem wiederum die kulturhistorischen Elemente von Dörfern gehören. Mit dem Abriss einer der letzten historischen Hofstellen in Mellendorf zugunsten einer Bebauung, die offenbar keinerlei Gestaltungssatzung unterliegt, geht wieder ein Stück dörfliche Identität und dörfliche Struktur verloren. Der ehemalige landwirtschaftliche Betrieb ist außerdem eines der letzten Zeugnisse der Geschichte des alten Dorfes und der hier früher ausgeübten Landwirtschaft.

Es sollte ausdrückliches planerisches und kommunalpolitisches Ziel sein, die Vielfalt an Dorfbildern und dörflichen Strukturen auch für künftigen Generationen zu erhalten und aufgegebene landwirtschaftliche historische Hofanlagen weiterhin zu nutzen bzw. umzunutzen! Ein Abriss der Hofstelle ist zwar der einfachste Weg für Investoren und Architekten, aber nicht der beste für die hier lebenden Menschen – Konzepte zur Umnutzung alter Hofstellen gibt es und sollten auch im Fall „Allerhop 10“ geprüft werden. 

Mehr zum Thema unter:

https://www.umwelt.uni-hannover.de/219.html?&tx_tkforschungsberichte_pi1%5BshowUid%5D=85&tx_tkforschungsberichte_pi1%5Bbackpid%5D=504&tx_tkforschungsberichte_pi1%5Btx_tkinstpersonen_pi1-showUid%5D=68&tx_tkforschungsberichte_pi1%5Btx_tkinstpersonen_pi1-projekte%5D=1&cHash=ea9ee08d74d6b15d8511eb750d5414b6

Ferner ist das Artenschutzrecht bei Abriss und Neubau von Gebäuden zwingend zu beachten. Gerade alte Hofstellen mit ihren vielen oft nicht mehr genutzten Nischen und Hohlräumen sind Lebensstätten besonders geschützter Tierarten. Vögel, Fledermäuse, Schläfer und Insekten können in Dach- und Mauervorsprüngen, in Ritzen und Fugen, auf Dachböden und im Boden vorkommen. Gemäß § 44, Abs. 1 Nr. 1,2, und 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich auch im Bereich der alten Hofstelle „Allerhop 10“ besonders geschützte Arten aufhalten – dies muss untersucht und ggf. berücksichtigt werden. Fledermäuse etwa werden dort regelmäßig gesichtet, gleiches gilt für Wildbienen. Selbst ein Uhu wurde dort schon gesehen!

Auch der Baumbestand auf der alten Hofstelle ist mit Sicherheit Lebensstätte weiterer Arten und sollte nicht nur aus diesem Grund weitestgehend erhalten bleiben. Neben der ortsbildprägenden Eiche an der Pechriede gilt dies insbesondere für die große Kastanie im Hof.

Sollte es gleichwohl auf dem Flurstück 35/10 zu Abriss der alten Hofstelle und Neubau kommen, muss sich die nachfolgende Wohnbebauung an der umliegenden Bebauung im Viertel orientieren (max. 1,5 geschossig). Gestaltungsvorgaben im Sinne der historischen Bauformen und des alten Dorfbildes (Fachwerk, Satteldach, etc.) und Maßnahmen zum Schutz von gebäudebewohnenden Arten sind festzusetzen. Dazu folgt ggfs. eine weitere Stellungnahme.

Zu den Bereichen Verkehr, Parken, Lärm gibt es bereits zahlreiche gute Einwendungen, die ich an dieser Stelle nicht wiederholen möchte.   

Ich bitte um einen kurze Eingangsbestätigung – danke!

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Littkemann


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bau mehrgeschossiger Mehrfamilienhäuser auf den Grundstücken Ecke Ortsriede / Allerhop bedeutet für die Anwohner des Viertels eine weitere Verschärfung der Verkehrs- und Parkplatzlage. Unser Viertel ist bereits durch das Pflegeheim und den Ausbau der Krippe in erheblichen Umfang mit Berufs- und Anlieferverkehr belastet. Durch zusätzliche, mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser wird eine Verkehrsnotlage entstehen.

Unsere Kinder wünschen sich einen sicheren und verkehrsberuhigten Schulweg. Bereits jetzt erinnert der morgendliche Weg zum Schulzentrum an die Verkehrslage des Aegidientorplatzes in Hannover. Dafür haben wir nicht in Mellendorf gebaut!

Ferner sollte die Gemeinde auf die Bewahrung des dörflichen Ortskerns achten. Die Gestaltung eines Großstadtviertels mitten auf dem Land, a la Weiherfeld, sollte bitte vermieden werden. Erhaltenswerte, romantische Gehöfte mit schützenswertem Baumbestand, wie auf dem Grundstück Ecke Allerhop/Ortsriede erhöhen die Lebensqualität und das Wohlempfinden der Anlieger in der Wohlfühlgemeinde Wedemark und sollten erhalten werden.

Außerdem wollen wir als Anlieger auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Wiedemann keineswegs von hohen Mehrfamilienhäusern direkt überragt werden. Wir haben im Vertrauen auf die Bewahrung eines Einfamilienhausgebietes im Allerhop gebaut. Der seitens der Gemeinde veröffentlichte Bebauungsplan würde das Vertrauen zerstören. Hier werden ex post die "Spielregeln" geändert.

Wir bitten sowohl den Investor, als auch die Gemeinde, Ihr Leitbild als Wohlfühlgemeinde ernst zu nehmen und die Interessen der näheren Anliegerschaft bei der Gestaltung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Schließlich sind wir alle Bürger der Wedemark.

Familie Minder


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Wedemark einen Bebauungsplan auf dem unweit unseres Grundstücks gelegenen Areal im Kreuzungsbereich Allerhop / Pechriede aufstellen wird. Die Verhinderung einer „wilden Bebauung“, wie sie in den vergangenen Jahren an vielen Stellen in der Wedemark zu verzeichnen war, scheint mir ein sinnvolles Ziel zu sein.

Allerdings bedaure ich die geplante Ausgestaltung und halte sie für inhaltlich und gestalterisch aus den nachstehenden Gründen nicht für zielführend und die Folgen für mich persönlich als Anlieger sowie für die gesamte Bevölkerung im Quartier für ausgesprochen belastend und für nicht zumutbar.

Stadtplanerische Nachverdichtung

Die von ihnen lediglich für ein Drittel des B-Plan-Areals vorgestellte Bauplanung von mehrgeschossige Reihen-Mehrfamilien-Häusern mit 18 Wohneinheiten sowie sechs Reihenhäuser dies bedeutet bereits den Zuzug von 70 bis 100 Menschen. Bei Bebauung der verbleibenden beiden Drittel verdreifacht sich diese Zahl. Einen solchen Zuzug von Mieterinnen und Mietern hält dieses Quartier nicht aus. Dies, die zu erwartenden hoher Fluktuation bei Mieterinnen und Mietern sowie der damit verbundene Besucherverkehr werden zu einer Veränderung des sozialen Milieus mit einem Anstieg von Entfremdungsgefühlen und Unsicherheit sowie dem Verlust von Identitätsgefühlen und dem Gefühl sozialer Sicherheit führen. Die aktuelle Planung mit den darin implizierten Massenzuzug von Mieterinnen und Mietern überschreitet eindeutig das Maß einer verträglichen Dichte im Quartier, das bislang noch von einem dörflichen Charakter geprägt ist und dem man sich kennt und grüßt.[s. Veröffentlichung BUA] Die Vorliegende Planung ist dagegen geeignet, Mellendorf weiter zu einer anonymen „Schlafstadt“ zu entwickeln, in der mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anstieg sozialer Konflikte zu erwarten ist. Das ist weder von mir noch von den anderen Menschen, mit denen ich hier im Quartier sprach, gewollt oder gewünscht, und es ist städteplanerisch falsch.

Was dagegen aus meiner Perspektive und aus der meiner Gesprächspartnerinnen und –partner erhalten werden und städteplanerisch gestützt werden sollte sind die Elemente im Quartier, welche vorhandene Identitäten erhalten und stärken.

Aus diesem Grund fordere Sie auf, eine Obergrenze für den Zuzug von Menschen in das B-Plan-Areal durch eine Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten einzuziehen durch:

  • Beschränkung der zulässigen Bebauung auf Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit einer zulässigen Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten bei einer maximalen Firsthöhe von acht Metern.

Verkehr

Der durch den B-Plan implizierte Anwohnerzuzug von zunächst 70 bis 100 Menschen und später möglicherweise der dreifachen Anzahl wird zwangsläufig zu großen Verkehrsproblemen führen. Schon heute machen die nur sechs Meter breiten und in der Ortsriede auch noch verengten Straßen bei Gegenverkehr Ausweich- und Rangiermanöver erforderlich. Angesichts dieser Enge kommt es hier oft zu riskanten Rangiermanövern. Über Park- und Rangierremplern und über weitere Sachschäden an Autos klagen schon heute viele Anwohnerinnen und Anwohner, und es kam häufiger bereits zu Fahrerfluchten. Als diese Straßen vor einem halben Jahrhundert angelegt wurden haben sie für den damaligen Straßenverkehr ausgereicht. Angesichts der schon stattgefundenen Nachverdichtungen, der Bevölkerungszuzüge und der damit gestiegen Verkehrsdichte sind die Kapazitätsgrenzen im Quartier längst überschritten. Da sich die Verkehrsverdichtung gleichermaßen auf die zentralen Verkehrsadern in Mellendorf auswirkt hat sich seit geraumer Zeit ein Ausweichverkehr durch unser Quartier und insbesondere durch den Allerhop etabliert, der zur weiteren Verschärfung dieser Situation beiträgt.

  • Um hier – ungeachtet des Erfolgs aller Einsprüche zum B-Plan-Entwurfs – zu einer Entlastung beizutragen fordere ich Sie auf, mit schnellstmöglicher Wirkung ein Einbahnstraßensystems (frei für Fahrräder) mit einseitigem Parkverbot im Quartier und insbesondere für die Straßen Allerhop und Pechriede einzurichten.

Die aus ihrer Planung erwachsende Bevölkerungszunahme wird zwangsläufig einen drastischen Anstieg der KFZ-Dichte zur Folge haben. Daraus erwachsen einerseits weitere Parkplatzprobleme und andererseits starke Verkehrsflussprobleme.

Parkplatzprobleme: Die oben beschriebenen aktuell schon drängenden Parkplatzprobleme werden sich bei dem beabsichtigten Bevölkerungsanstieg im Quartier vervielfachen. Die auf dem B-Plan-Areal geplanten Parkplätze werden kaum ausreichen, denn: Angesichts der Planung ist mit dem Zuzug von Familien zu rechnen. Werden die Kinder größer, so machen sie ihren Führerschein und kaufen sich ein Auto. Vor diesem Hintergrund ist eher mit drei Autos pro Wohneinheit zu rechnen. Die geplanten Parkflächen werden für diese Volumen nicht ausreichen, und es werden viele Autos auf der Straße parken. Hinzu kommt der Parkplatzbedarf für Besucherinnen und Besucher. Alleine ein Geburtstag einer hochbetagten Person mit Familienbesuch über drei Generationen reicht für einen Überlastung der Parkplatzsituation aus, die sich über das Quartier hinaus auswirken wird.

Parkplatzprobleme und Fußgängerverkehr: Parkreihen neben den Bürgersteigen bedeuten angesichts der schmalen Ausgestaltung dieser Bürgersteige für alle, die langsamere Personen überholen möchten oder die entgegen kommenden Personen ausweichen müssen ein Problem: Es muss auf die Straße ausgewichen werden. Als Folge der von Ihnen vorgelegten Planungen wird das Ausweichen wegen des stehenden Verkehrs nicht mehr möglich sein. Besonders problematisch gestaltet sich diese Situation für Seniorinnen und Senioren, die auf Rollatoren angewiesen sind, für Rollstuhlfahrer und –fahrerinnen sowie für Eltern mit Kinderwagen und für Menschen mit Gepäck. Ein reibungsloser Fußgängerverkehr ist heute schon zuweilen schwierig umsetzbar; künftig wird dies noch schwieriger zu realisieren sein.

Verkehrsflussprobleme: Angesichts des durch die B-Plan-Planung zu erwartende Dichteanstiegs des Verkehrs erscheint die Zunahme von Parkremplern oder gar von Unfällen unvermeidbar. Ganz besonders problematisch wird sich das Zusammenwirken einer gestiegenen Verkehrsdichte und einer Zunahme des stehenden Verkehrs auf Rettungs- und Feuerlöschfahrzeuge sowie auf die Fahrzeuge der Müllabfuhr auswirken. Heute schon kommen solche Fahrzeuge bei ungünstiger Parksituation nicht mehr durch. Bei der Umsetzung Ihrer Planung wird dieses Risiko exponentiell anwachsen und ggf. zu lebensbedrohlichen Situationen führen.

Aus diesem Grund fordere ich sie auf, folgendes in den B-Plan aufzunehmen:

  • Beschränkung der zulässigen Bebauung auf Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit einer zulässigen Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten bei einer maximalen Firsthöhe von acht Metern.
  • Die Einbeziehung eines Verkehrs- und Parkplatz-Gutachtens, das auf Messungen und nicht auf Schätzungen basiert.

Straßenausbaubeiträge: Ihrer B-Plan-Planung wird zu höherer Verkehrsdichte führen. Schon der Baustellen-LKW-Verkehr wird die umliegenden Straßen stark schädigen. Der anschließende Zuzug zahlreicher Mieterinnen und Mieter lässt außerdem eine intensivere Straßennutzung und eine höhere Straßenabnutzung erwarten. Die Reparaturen dieser Straßen sind von den Anwohnerinnen und Anwohnern über die Straßenausbaubeiträge mit zu finanzieren: Wir haben den Schaden aus diesem Investorenprojekt müssen dafür auch noch bezahlen!

Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, eine Obergrenze für den Zuzug von Menschen in das B-Plan-Areal durch eine Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten einzuziehen durch:

  • Beschränkung der zulässigen Bebauung auf Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit einer zulässigen Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten bei einer maximalen Firsthöhe von acht Metern.
  • Feststellung der Verpflichtung zur Kostenübernahme für die Straßensanierung aller Zufahrtstraßen für die Bauphase sowie für die sich aus der Mehrbelastung ergebenden Folgekosten durch die Gemeinde Wedemark oder durch den Investor.

Lärm und Stress

Ihre B-Plan-Planung hat unzumutbare Lärmbelastungen und eine Zunahme von Stress zur Folge.

Während der Bauphase ist bei einem solchen Großprojekt für mehrere Monate starker LKW-Verkehr und Baulärm zu erwarten. Solch intensiver LKW-Verkehr, verbunden mit dem Baulärm der geplanten Großbaustelle, einen erheblichen und langanhaltenden Lärmpegel und einen hohen Stressfaktor als Dauerbelastung für die gesamte Anwohnerschaft.

Bei Umsetzung Ihrer B-Plan-Planung wird dann aufgrund des Bevölkerungsanstiegs im Quartier mit einem dauerhaft höheren Lärm- und Stresspegel zu rechnen. Grund dafür sind einerseits die Geräusche des täglichen Lebens von Menschen und von Familien. Noch gravierender wird aber der zu erwartende Anstieg der Lärm- und Stressbelastungen durch zu- und abfließenden Autoverkehr sowie durch Liefer- und LKW-Verkehr sein. Auf die Stresseffekte aufgrund der zu schmalen Bürgersteige habe ich oben schon hingewiesen.

Die Gemeinde Wedemark hat jüngst im Oktober 2020 einen Lärmaktionsplan zur Reduktion von Lärm und Stress im Gemeindegebiet aufgestellt. Dieses Ziel wird durch diesen B-Plan konterkariert.

Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, eine Obergrenze für den Zuzug von Menschen in das B-Plan-Areal durch eine Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten einzuziehen durch:

  • Beschränkung der zulässigen Bebauung auf Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit einer zulässigen Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten bei einer maximalen Firsthöhe von acht Metern.

Die in der B-Plan-Planung deutlich gewordene Präferenz des Wohnungsangebotes für Familien bedeutet selbstverständlich auch den Zuzug von Kindern. Aus diesem Grund fordere ich sie auf, folgendes in den B-Plan aufzunehmen:

  • Analyse der aktuellen Spielplatzsituation/ Spielplatzprüfung und ggf. Aufnahme einer Vorgabe zur Einrichtung eines Spielplatzes auf dem B-Plan-Areal.

Identitätsbildende und ortsprägende Architektur

Historische Bausubstanz: Die Hofstelle: In Ihrem Entwurf ist der Abriss der historischen Hofstelle „Allerhop 10“ vorgesehen. Der ehemalige landwirtschaftliche Betrieb ist eines der letzten Zeugnisse der Geschichte des alten Dorfes und der hier früher ausgeübten Landwirtschaft. Das Haupthaus wurde im Jahr 1900, also vor über 120 Jahre gebaut, die Nebengebäude uns Stallungen sind wohl noch älter. Dieses Ensemble schafft Identität, Geschichtsbewusstheit und bildet einen Ruhepol in einer sich ohnehin schon schnell wandelnden Zeit.

Das Ensemble ist ortsbildend und Identitätsprägend und sollte daher unter Schutz gestellt werden. Aus diesem Grund fordere ich sie auf, folgendes in den B-Plan aufzunehmen

  • Einleitung eines Verfahrens zum Schutz der Hofstelle inkl. des Wohnhauses und der Stallungen als ortsbildendes Baudenkmal von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
  • Feststellung der Erhaltungsverpflichtung für die historische Hofanlage inkl. des Wohnhauses und der Stallungen
  • Feststellung der Verpflichtung einer zur Hofstelle passenden Gestaltung der Neubebauung mit Satteldächern und einer Fachwerkgestaltung

Einpassung in die umliegende Bebauung

Das Quartier ist von 1,5-stöckigem Einfamilienhausbau geprägt. Eine zweigeschossige Bebauung mit ggf. sogar ausbaubarem Dachgeschoss passt architektonisch und stadtplanerisch nicht hierher! Eine solch monolithische Baustruktur würde das gesamte Areal dominieren und ästhetisch wie von der Lebensqualität her ein beständiger Störfaktor bleiben.

Aus diesem Grund fordere ich sie auf, folgendes in den B-Plan aufzunehmen:

  • Beschränkung der zulässigen Bebauung auf Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit einer zulässigen Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten bei einer maximalen Firsthöhe von acht Metern.

Naturschutz

Schutz der Eiche und der Kastanie: Wie in dieser Region üblich gehörten zur historische Hofanlage Baumpflanzungen. Insbesondere die dort stehende Eiche und die Kastanie sind ortsbildprägende Bäume, welche das Bild der historischen Hofanlage noch unterstreichen.

Aus diesem Grund fordere ich sie auf, folgendes in den B-Plan aufzunehmen:

  • Aufnahme der Erhaltungsverpflichtung für die Eiche und die Kastanie.

Schutz der Fledermäuse: Auf den umliegenden Grundstücken des B-Plan-Areals sind regelmäßig Fledermäuse zu beobachten. Es steht zu vermuten, dass diese in der historischen Hofanlage leben.

Aus diesem Grund fordere ich sie auf, im Vorfeld der Inkraftsetzung des B-Plans folgendes durchzuführen:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung im Sinne der §§ 44 f BNatSchG und Umsetzung der Ergebnisse im B-Plan-Aufstellungsverfahren

Ich freue mich auf die Berücksichtigung meiner Einwände und über Feedbacks hierzu.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung für mein Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Olaf Mußman


 

Bild: M&P